Der Begriff, auf den ich hier Bezug nehme, entspringt der Lohnabrechnung. Unter Sachbezug versteht man einen sogenannten geldwerten Vorteil aus dem Dienstverhältnis, die eben nicht in Geld bestehen. Das heißt, der Arbeitgeber lässt dem Dienstnehmer einen Vorteil zukommen, den der Gesetzgeber aber in einer gewissen Form auch im Rahmen der Abgaben besteuern möchte.